Albatros Airport Hotel Nordenstr. 12 64546 Mörfelden-Walldorf Deutschland www.albatroshotel.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge
sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Gastes oder des
Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden
vom Hotel ausdrücklich schriftlich
anerkannt.
II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender
Buchungsbestätigung des Hotels ein
Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“ genannt)
zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die
Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel
gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt.
Davon unabhängig ist jeder Besteller
verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese
Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den
Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie
deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung
dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe
der
Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Gast oder vom Besteller
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und
erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten
Preis angemessen, höchstens jedoch um
max. 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn
der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
5. Sonderpreise und spezielle Angebote sowohl für bestimmte Zimmer
als auch für bestimmte Parkplätze können
nur nach Verfügbarkeit
gewährt werden.
6. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der
Gast kommt spätestens in Verzug,
wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer
Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber
einem Gast, der Verbraucher ist, nur wenn auf diese Folgen in der Rechnung
besonders hingewiesen worden ist. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der
Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem
Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann
das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
7 . Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene
Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes
des Gastes im Hotel aufgelaufene
Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig
zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
8 . Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung
des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. RÜCKTRITT DES GASTES / STORNIERUNG
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht
ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel
Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret
berechneten Entschädigung eine
Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale
beträgt 100% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast
steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder
der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale
ist.
c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt
die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des
vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende
Leistung unter Abzug des Wertes der von dem
Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige
Verwendungen der Hotelleistungen
erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten
entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer
oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht
in Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb
einer bestimmten Frist ohne weitere
Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch
auf Entschädigung. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim
Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer
IV Abs.2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls
berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Gäste nach den
gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels
die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür
gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes
oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer
II Abs. 3 vorliegt;
• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
• das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse
des Gastes nach
Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der
Gast fällige Forderungen des Hotels nicht
ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb
Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet
erscheinen;
• der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche
Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches
der Schuldenregulierung dienendes
Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes
eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder
aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch
des Gastes auf Schadensersatz.
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die
Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast in der Regel ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der
Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages in Anspruch zu nehmen.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer
nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche
herleiten kann. Dem Hotel
steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00
Uhr 100 % des vollen gültigen
Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem
kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt
der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten
Entgelts nicht ein.
2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit.
3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden
nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise
zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus
für jeden Schadensfall im einzelnen und alle
Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen
auf einen Betrag von max.
€ 2.557.000,00 für Sachschäden und auf max. € 52.000,00
für Vermögensschäden begrenzt. Die
Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen
Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter
oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche
unabhängig von deren
Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes
gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des
Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel
nach Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen
Fehlern oder bei Personenschäden.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen
Bestimmungen, d.h. bis zum
Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu €
3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld,
Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn der Gast nicht
unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.
7. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Es besteht keine Überwachungspflicht
des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Das Hotel haftet
im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für
Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
und/oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Jede weitergehende Haftung wird vorsorglich ausgeschlossen. Die KFZ-Einstellung
erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters;
ein Versicherungsschutz über die durch das Hotel abgeschlossene Sach-
und Personenhaftpflicht-Versicherung hinaus
besteht nicht. Für Schäden, die durch andere Gäste oder sonstige
Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung
seitens des Hotels. Etwaige Schadensersatzforderungen, die vom Gast geltend
gemacht werden, hat dieser
unverzüglich und noch vor der Ausfahrt beim Hotel anzuzeigen. Der Gast
stellt das Hotel frei bei Schäden höherer Gewalt
sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse
und elementare Naturkräfte.
Das Hotelhaftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen
einschl. deren Inhalte und Ladungen, die durch
Handlungen Dritter, z. B. durch andere Gäste oder sonstige Personen,
verursacht worden sind.
Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen,
Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt
(z. B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer,
Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliche
Gegenstände) und -ladung.
8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
9. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben
sowie auf Anfrage auch für
Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das
Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist
unter Berechnung einer angemessenen
Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
10. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens
nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der
Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese
Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom
Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die
Haftung von Schäden aus der Verletzung des
Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Hotels beruhen.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten,
ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Frankfurt am Main. Sofern ein
Vertragspartner keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und
sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des
Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.